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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85   

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https://dejure.org/1985,12385
OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85 (https://dejure.org/1985,12385)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.07.1985 - 7 U 86/85 (https://dejure.org/1985,12385)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 7 U 86/85 (https://dejure.org/1985,12385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte; Unabhängige Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit der Klage; Rechtsstellung der Erben einer Prozesspartei; Verfahrensunterbrechung durch Tod des Erblassers; Vertretung durch ...

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 239, 246, 579
    Verfahrensrecht; Nichtigkeitsklage; mangelnde Vertretung einer Partei in einem Berufungsverfahren nach dem Tod der Partei im Anwaltsprozeß; Bestellung eines Berufungsanwalts durch den Prozeßbevollmächtigten des Erblassers; keine Kenntnis der Erben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 4 O 325/81
  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.05.1909 - II 651/08

    Tritt Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn nach Einlegung der Revision der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
    Diese Rechtsansicht stützt der Kläger auf die Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 f), und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 f).

    Der Gesetzgeber hat in § 239 ZPO keine solche Konsequenz gezogen; sie ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Rechtsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 ff) und des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 ff).

    Der Kläger behauptet nicht, daß die Rechtsanwälte Dr. R. pp von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht hätten; er hat sich allerdings die von dem Reichsgericht in der genannten Entscheidung (RGZ 71, 155, 158 letzter Absatz) im Zusammenhang mit § 81 ZPO gemachten kritischen Bemerkungen zu eigen gemacht.

    Hätten die Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts in ihrer Entscheidung vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 ff) von dieser Auffassung abweichen wollen, so wäre das sicherlich darin zum Ausdruck gebracht worden.

  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
    Diese Rechtsansicht stützt der Kläger auf die Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 f), und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 f).

    Der Gesetzgeber hat in § 239 ZPO keine solche Konsequenz gezogen; sie ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Rechtsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 ff) und des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 ff).

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
    Auch unter Bezugnahme auf diese hat sich im übrigen der Bundesgerichtshof - allerdings für den Bereich des Beschwerdeverfahrens - in seiner Entscheidung vom 12. November 1980 (NJW 1981, 686, 687) auf den Standpunkt gestellt, daß die Partei, die vor der Einlegung eines Rechtsmittels ("zwischen den Instanzen«) verstirbt, noch so anzusehen sei, als sei sie durch ihren Prozeßbevollmächtigten der Vorinstanz vertreten.
  • RG, 09.04.1908 - V 332/07

    Tritt im Falle des nach Zustellung des Berufungsurteils und vor Einlegung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
    Das Reichsgericht hatte in einer früheren Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate vom 9. April 1908 (RGZ 68, 247 ff) unter anderem ausgeführt, daß selbst dann, wenn eine Partei während der noch laufenden Revisionsfrist verstirbt, eine Verfahrensunterbrechung nicht eintrete; vielmehr werde diese Partei noch durch ihren bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten; das Berufungsgericht bleibe Prozeßgericht.
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 37/64

    Zurechnung der Erklärungen eines Vertreters bei einer Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
    und Rechtsanwalt P. nicht hätten vorgenommen werden können; zugleich entfiele damit eine rechtswirksame Vertretung des Klägers durch diese mit der Folge, daß der von ihm geltend gemachte Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO gegeben wäre (vgl. BGH MDR 1967, 565; Schneider, aaO § 579 Anm. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07
    Das hiergegen bei dem SG Oldenburg geführte Klageverfahren (S 7 U 86/85), in dem der Kläger erstmals angegeben hatte, durch den Kuhtritt mit dem Rücken an die gegenüber liegende Wand geschleudert worden zu sein, sowie das bei dem LSG Niedersachsen geführte Berufungsverfahren (L 3 U 271/86) verliefen erfolglos.
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   OLG Celle, 23.01.1985 - 4 W 145/85   

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https://dejure.org/1985,18656
OLG Celle, 23.01.1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,18656)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,18656)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,18656)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 154
 
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Wird zitiert von ...

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   OLG Celle, 23.10.1985 - 4 W 145/85   

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OLG Celle, 23.10.1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,5060)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,5060)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 4 W 145/85 (https://dejure.org/1985,5060)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher

    Aufgrund der dargestellten wesentlichen Verfahrensverstöße war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des 1. Rechtszuges zurückzuverweisen, wozu insbesondere die festgestellten Verstöße gegen die Aufklärungspflicht (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Staudinger-Weinrich, aaO., § 13 HausratsVO , Rdn. 16) und das Fehlen einer Begründung der Entscheidung (OLG Celle, MDR 1986, 154; Zöller-Gummer, aaO., § 568, Rdn. 19) den Senat berechtigen.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Da in einem solchen Fall die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers völlig übergangen werden (vgl. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 1098, 1099, OLG Celle, MDR 1986, 154; Zöller/Gummer, a. a. O., § 575, Rz. 13; s. auch FamVerf/ Gutjahr, a. a. O., § 1, Rz. 193) liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (Zöller/Gummer, a. a. O., § 575, Rz. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, a. a. O., § 575, Rz. 4).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02

    Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge

    Da in einem solchen Fall die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers völlig übergangen werden (vgl. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 1098, 1099, OLG Celle, MDR 1986, 154; s. auch FamVerf/Gutjahr, a. a. O., § 1, Rz. 193) liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (MünchKomm/Braun, a.a.O., § 572, Rz. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 571, Rz. 6).
  • LG Chemnitz, 08.02.2007 - 2 HKT 88/07

    Inhaltliche Übereinstimmung einer elektronisch beglaubigten Abschrift ausreichend

    Die Begründung des Gerichtes, die sich darauf beschränkt, die von ihm bezeichneten Eintragungshindernisse im Wesentlichen zu wiederholen, macht offenkundig, dass das Gericht es versäumt hat, die Ausführungen des Beschwerdeführers überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. OLG Celle, MDR 1986, 154 ).
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Solche groben, zu einer Zurückverweisung berechtigenden Verfahrensverstöße liegen insbesondere dann vor, wenn das Amtsgericht seiner Amtspflicht zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung und des Beschwerdevorbringens nicht nachgekommen ist (OLG Hamm MDR 1991, 452; MDR 1988, 871; Rechtspfleger 1986, 483, 484; OLG Celle MDR 1986, 154; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl. 1999 § 571 Rn. 4 sowie § 575 Rn. 13; MünchKomm-Braun ZPO 1993 § 571 Rn. 5 und 8).
  • OLG Bremen, 22.04.1991 - 2 W 6/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

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